Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
- Mietgegenstand
Vermietet werden Gästezimmer in der Grafenstrasse 16, 49356 Diepholz samt Ausstattung bei der Übergabe. Eine Inventarliste liegt im Objekt aus.
Stellplätze direkt vor dem Haus können auf eigene Gefahr und Risiko genutzt werden, ein Anspruch auf einen freien Stellplatz ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen und Gegenständen.
Der Wohnraum wird nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet, es ist nicht gestattet sich in der Adresse des Mietobjektes als Wohnsitz eintragen zu lassen. Eine Untervermietung oder zeitweise Überlassung durch den Mieter an Dritte ist ausgeschlossen. Vertragspartner sind ausschließlich die im Gastaufnahmevertrag oder in der Buchungsbestätigung genannten Personen.
Mit der verbindlichen Buchung des Objektes, die per Internet, Agentur aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluß, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Die vom Vermieter zugrunde gelegten Buchungsvoraussetzungen ( Anzahlung/Vollzahlung ) müssen innerhalb einer festgelegten Frist eingehalten werden.
2.1 Kündigung des Gastaufnahmevertrages
Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag nicht nach, hat der Vermieter das Recht, dem Gast ohne Frist zu kündigen um das Objekt weiterzuvermieten.
Der Vermieter hat das Recht den Aufenthalt in seinem Objekt jederzeit zeitlich zu begrenzen.
Das Mietrecht aus BGB findet im Diepholzer- Boardinghouse keine Anwendung.
2.2 Annahme des Gastaufnahmevertrages / Buchungsbestätigung
Mit der gegenseitigen Annnahme des Vertrages stimmen beide Parteien den AGB`s vom Diepholzer- Boardinghouse uneingeschränkt zu, die AGB gelten dann als gelesen und einverstanden und bilden die Grundlage zum Vertrag.
- Zahlung des Vertragspreises
Der fällige Betrag für die Anmietung des Wohnraumes muss im voraus überwiesen oder bar bei der Schlüsselübergabe bezahlt werden.
Bankverbindung : Kreissparkasse Diepholz
IBAN: DE36 25651325 0191294008
BIC: BRLADE21DHZ
- Zahlungsfristen
In der vom Vermieter verfassten Buchungsbestätigung sind die Zahlungsmodalitäten formuliert.
- Bezug des Mietobjektes
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übergabe des Zimmers, in der Regel ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag ( wenn nichts anderes vereinbart wurde ) um 11.00 Uhr. Dem Mieter wird am Anreisetag der Objektschlüssel ( für Haus- u. Zimmertür ) übergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Auf dem Zimmer ist eine Inventarliste zur Einsichtnahme ausgelegt.
Bei Verlust oder persönliche Weitergabe der Schlüssel haftet der Mieter für alle entstandenen Schäden und Aufwendungen.
- Wäschewechsel
Handtücher täglich und Bettwäsche bei längerem Aufenthalt, alle 3 Tage.
- Abreise
Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen.
Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen.
Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt eine verbotenen Eigenmacht dar.
Das Diepholzer – Boardinghouse ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern.
Am Abreisetag ist das Objekt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Ebenfalls erfolgt zu diesem Zeitpunkt die Schlüsselübergabe.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel/ Schäden und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter der beauftragten Person mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters und kann zu Aufpreis führen. Die gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Zuwiderhandlungen können etwaige Schadensersatzansprüche begründen.
- Haustiere
Da wir stets bedacht sind, einwandfreie Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und auch nicht ausschließen können, unsere Zimmer an Allergiker zu Vermieten, muss die Unterbringung von Haustieren leider ausgeschlossen werden.
- Rauchen
Das Diepholzer- Boardinghouse ist ein Nichtraucherhaus. In den Räumen ist das Rauchen nicht gestattet. Zur eigenen Sicherheit sind Rauchmelder in jedem Zimmer angebracht. Sollten Sie dennoch in dem Zimmer rauchen, stellen wir Ihnen für die Sonderreinigung 100,- EUR in Rechnung.
- Instandhaltung der Zimmer
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden hat der Mieter zu ersetzen. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Diepholzer- Boardinghouse. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
- Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände ( Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc. ) die Zimmer nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten bzw. gezahlten Mietpreises.
- Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt: bis 3 Tage vor Anreise kostenlos, danach 80% des Brutto- Zimmerpreises für den gebuchten Aufenthaltszeitraumes.
Bei Abbruch des Aufenthaltes während des gebuchten Zeitraumes kann der Vermieter Stornokosten verlangen und/oder die Rückstufung der Länge des Aufenthaltes auf die in der Preisliste genannten Preise Tag/Woche anwenden und damit eine gegenseitige vorvereinbarte Vertragsbasis für eine geänderte Aufenthaltsdauer anpassen und gegebenenfalls den Preis nachberechnen, bis der Vermieter an einen anderen Kunden weitervermieten kann. Ausschlaggebend ist der schriftliche Eingang der Nachricht des Abbruchs. Bei Sonderpreisen gilt immer die gesamte Länge des gebuchten Zeitraumes, ein Abbruch ist hier Preisneutral aus welchem Grund auch immer der Mieter den Aufenthalt abbricht.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Diepholzer-Boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Des weiteren kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn irreführende oder falsche Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gemacht bzw. gebucht werden oder er Anlass zu der Tatsache hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- Nutzungsregeln
Die in dem Zimmer ausgelegte Hausordnung ist Bestandteil der allgdemeinen Vertragsbedingungen. Für die Internetnutzung über WLAN sind die im Anhang befindlichen WLAN- Nutzungsregeln zu berücksichtigen.
- Rechtswahl
Es findet das deutsche Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das zum Objektstandort gehörende Amts-/Landgericht.
- Schriftform
Änderungen und Ergänzungen diese Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
- Anhang: WLAN – Nutzungsregeln,- „Diepholzer- Boardinghouse“
- Gestattung
Der Vermieter gestattet dem Mieter für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN- Netzwerkes im gemieteten Wohnraum zu privaten Zwecken. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt , den Betrieb des WLAN`s aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.
- Technische Voraussetzungen/Zugangsdaten
Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Notebook/Tablet/Mobiltelefon zur Nutzung des WLAN`s. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten ( Netzwerkname, Zugangscode) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden. Die Zugangsdaten werden nach Mietende durch den Vermieter geändert.`
- Gefahren, Protokoll
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLAN`s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters , soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden ( z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.
- Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN`s das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN`s durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
Stand: Diepholz, im April 2017
Diepholzer- Boardinghouse, Grafenstrasse 16, 49356 Diepholz
E-Mail: info@diepholzer-boardinghouse.de